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Reglement

REGELEMENT FÜR DAS KANTONALE JUGENDSCHIESSEN

gültig ab 1. Januar 2007
Genehmigt an der Präsidentenkonferenz vom 12. Februar 2007

SCHWYZER KANTONAL-SCHÜTZENGESELLSCHAFT
Der Präsident: Chef Jungeschützenwesen
Karl Schelbert Patrick Spagnuolo

Verteiler:
- Präsident SKSG
- Vorstandsmitglieder SKSG
- Präsidenten der Regionalverbände
- Vereinspräsidenten SKSG
- Jungschützenchefs der Regionalverbände
- Jungschützenleiter der Sektionen

Der Begriff "Schützen" umfasst die weiblichen und männlichen Teilnehmer in gleicher Weise.(Erlass vom 12. Februar 2007)

Art. 1 Organisation
1. Die Organisation des kantonalen Jugendschiessens obliegt der Schwyzer Kantonal-Schützengesellschaft (SKSG), Ressort Jungschützenschützenwesen.
2. Der Anlass wird an einem Wochenende auf der Schiessanlage "Chol-mattli" in Rothenthurm durchgeführt.

Art. 2 Teilnahmeberechtigung
Burschen und Mädchen im Alter zwischen 10 und 16 Jahren mit Wohnsitz im Kanton Schwyz steht dieser Wettkampf offen.

Art. 3 Anmeldung
Die Anmeldung zum kantonalen Jugendschiessen kann nur über eine Sektion der SKSG erfolgen. Der Anmeldeschluss wird jeweils mit der Einladung bekannt gegeben.

Art. 4 Waffen
1. Der Wettkampf darf nur mit der Sturmgewehr 90 absolviert werden.
2. Für die Bereitstellung der Waffen sind die teilnehmenden Sektionen selber verantwortlich.
3. Korrekturen an den Waffen sind erlaubt.

Art. 5 Munition
Es darf nur die auf dem Schiessplatz abgegebene Munition verschossen werden.

Art. 6 Betreuung
1. Die Teilnehmer sind durch ausgebildete Jungschützenleiter oder Schützenmeister der angemeldeten Sektionen zu betreuen.
2. Nur der Schütze und der Betreuer haben Zutritt zu den Schützenlägern. Zuschauer und Begleitpersonen haben sich hinter den Warnerpulten aufzuhalten.

Art. 7 Schiessprogramm
Das Schiessprogramm umfasst 3 Schuss Probe auf die Scheibe A 6 sowie 5 Schuss Einzelfeuer auf die Scheibe A 6.

Art. 8 Kategorien
Der Wettkampf wird in folgenden Kategorien ausgetragen:
U12 10 - 12 Jahre
U14 13 - 14 Jahre
U16 15 - 16 Jahre

Art. 9 Rangordnung
1. Das Total der erreichten Punkte sowie die erzielten Treffer ergeben das Resultat. Das Maximum beträgt 35 Punkte.
2. Bei Punktegleichheit ist der jüngere Schütze Sieger (Jahr/Monat/Tag).
3. Burschen und Mädchen konkurrieren in der zugelassenen Kategorie.

Art. 10 Auszeichnungen
1. Sämtliche Teilnehmer mit 20 und mehr Punkten erhalten eine Auszeichnung oder eine Gabe.
2. Es findet kein Absenden statt.
3. Es wird nur eine Rangliste erstellt und den beteiligten Sektionen zugestellt.
4. Die drei Erstrangierten pro Kategorie werden jeweils zur nächsten Delegiertenversammlung der SKSG eingeladen und erhalten eine Aus-zeichnung.

Art. 11 Versicherung
Die Teilnehmer sind bei der Unfallversicherung Schweizerischer Schützenvereine (USS) versichert. Die SKSG schliesst für diesen Anlass eine spezielle Versicherung ab.

Art. 12 Schlussbestimmungen
1. Widerhandlungen gegen Bestimmungen dieses Reglementes haben Disqualifikation zur Folge.
2. Beanstandungen bezüglich Schiessbetrieb sind unmittelbar oder spätestens bis Ende des Schiessens an den Chef Jungschützenwesen SKSG zu richten und dieser entscheidet endgültig.

Art. 13 Inkrafttreten
1. Dieses Reglement wurde an der Präsidentenkonferenz vom 12. Februar 2007 genehmigt und ersetzt dasjenige vom 12. Februar 1996. Es tritt auf den 1. Januar 2007 in Kraft.
2. Im übrigen gelten die Regeln für das sportliche Schiessen (RSpS) sowie die Ausführungsbestimmungen für das Schiessen von Jugendlichen.